«Professional Bachelor» und «Professional Master» als Titelzusatz bei der höheren Berufsbildung (HBB)

Auf den 1. Oktober 2026 tritt die Änderung des Berufsbildungsgesetzes sowie die entsprechenden Anpassungen der Berufsbildungsverordnung in Kraft. Eingeführt werden die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master». Damit wird die höhere Berufsbildung innerhalb der Tertiärstufe klarer positioniert und ihre Bekanntheit erhöht. Bei künftigen Absolventinnen und Absolventen werden die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» auf den entsprechenden Urkunden erscheinen.
Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen alle Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses der höheren Berufsbildung [HBB] – unabhängig vom Zeitpunkt ihres Abschlusses – den Titelzusatz «Professional Bachelor» (für eidgenössische Berufsprüfungen [BP] und für Abschlüsse der höheren Fachschulen) oder «Professional Master» (für eidgenössische höhere Fachprüfungen [HFP]) zusammen mit ihrem jeweiligen geschützten Titel führen.
Die Revision des Berufsbildungsgesetzes stärkt die höhere Berufsbildung als praxisnahen und attraktiven Bildungsweg auf Tertiärstufe und trägt dazu bei, den Bedarf der Wirtschaft – insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen – an qualifizierten Fach- und Führungskräften langfristig zu sichern.